Inhalt
Es wird aufgrund des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, geheimen, persönlichen und freien Verhältniswahlrechts gewählt.
Gemeindevertretungs- und Gemeinderatswahlen
Im Land Salzburg gibt es 119 Gemeinden, die Landeshauptstadt Salzburg mit eingerechnet. Die Gemeindevertretungen der 118 Landgemeinden bestehen aus jeweils neun bis 25 Mitgliedern, je nach Bevölkerungszahl der jeweiligen Gemeinde. In der Stadt Salzburg besteht der Gemeinderat aus 40 Mitgliedern.
Bürgermeisterwahlen
Die Wahl des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin erfolgt im Land Salzburg direkt durch die Wählerinnen und Wähler der jeweiligen Gemeinde. Falls ein Kandidat bzw. eine Kandidatin im ersten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit erreicht, muss ein weiterer Wahlgang (Stichwahl) stattfinden.